Das Cybersicherheitsgesetz und die europäische NIS2-Richtlinie bringen neue Verpflichtungen für Unternehmen und Organisationen mit sich. Eine davon ist die Meldung eines regulierten Dienstes. Wie das Nationale Amt für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB) mitgeteilt hat, haben die meisten betroffenen Organisationen diese Pflicht bereits erfüllt. Ein Teil der Unternehmen hat die Meldung jedoch trotz Ablauf der gesetzlichen Frist noch nicht vorgenommen.
Die gute Nachricht ist, dass die Meldung weiterhin unverzüglich nachgeholt werden kann. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Meldung allein nicht ausreicht.
Was ist die Meldung eines regulierten Dienstes nach dem Cybersicherheitsgesetz?
Die Meldung eines regulierten Dienstes ist eine gesetzliche Verpflichtung für Organisationen, die Dienstleistungen erbringen oder betreiben, die unter das Cybersicherheitsgesetz und die NIS2-Richtlinie fallen. Diese Pflicht betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch mittelständische Unternehmen, IT-Dienstleister, Betreiber digitaler Infrastrukturen sowie Anbieter kritischer Dienstleistungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen unter das Gesetz fällt, können Sie den offiziellen NÚKIB-Rechner nutzen. Dieser bewertet innerhalb weniger Minuten, ob Ihr Dienst reguliert ist und welchem Regulierungsrahmen er unterliegt.
Wie erfolgt die Meldung eines regulierten Dienstes?
Die Meldung erfolgt online über das NÚKIB-Portal. Ziel ist es, den staatlichen Behörden einen Überblick über die Organisationen zu verschaffen, für die die Anforderungen im Bereich Cybersicherheit und NIS2 gelten.
Aus praktischer Sicht ist dabei Folgendes besonders wichtig:
- Die Meldung ist ein formaler Schritt,
- sie gewährleistet jedoch keine tatsächliche Cybersicherheit der Organisation.
NIS2: Warum die Schulung von Mitarbeitenden entscheidend ist
Einer der wichtigsten Grundpfeiler der NIS2-Richtlinie ist der Faktor Mensch.
Die meisten Cybervorfälle entstehen nicht durch technische Fehler, sondern durch das Verhalten der Mitarbeitenden – beispielsweise durch Phishing, schwache Passwörter, mangelnde Kenntnis von Sicherheitsprozessen oder eine falsche Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
Deshalb ist die Schulung der Mitarbeitenden im Bereich Cybersicherheit ein wesentlicher Bestandteil der Erfüllung der NIS2-Anforderungen.
Eine wirksame Schulung sollte:
- reale Cyberbedrohungen verständlich erklären,
- den richtigen Umgang mit Sicherheitsvorfällen vermitteln,
- das Sicherheitsbewusstsein stärken,
- regelmäßig durchgeführt und leicht verständlich sein.
NIS2 in der Praxis: Mehr als Compliance – echte Sicherheit
Viele Organisationen betrachten NIS2 lediglich als formale Pflicht – den Dienst melden, Dokumentation erstellen und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Der eigentliche Zweck des Gesetzes ist jedoch ein anderer:
👉 die tatsächliche Widerstandsfähigkeit von Organisationen gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen.
Das bedeutet:
- geeignete Prozesse einzuführen,
- Verantwortlichkeiten klar festzulegen,
- technische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen,
- und die Mitarbeitenden langfristig im Bereich Cybersicherheit zu schulen.
